Sittenwidriges Geschäft

48 Prozent Zinsen – Gericht stoppt Kredithai

02.10.2012

Kreditvergabe ist keine Pfandleihe

Hier dagegen hat das Pfandleihunternehmen mit dem Grundstückseigentümer einen Darlehensvertrag ohne Begrenzung auf die Haftung an dem Grundstück abgeschlossen und sich dafür eine Sicherung an einem Grundstück, also einer unbeweglichen Sache, geben lassen. Damit hat das Unternehmen den Anwendungsbereich der Pfandleihverordnung unzweifelhaft verlassen und kann nicht etwa eine Vergütung für "Kosten des Geschäftsbetriebes" erheben.

Kroll rät, dies zu beachten und in allen Zweifelsfragen Rechtsrat einzuholen, wobei er dazu u. a. auch auf die entsprechend spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. - www.mittelstands-anwaelte.de - verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Matthias W. Kroll, LL.M., Rechtsanwalt/Master of Insurance Law, Fachanwalt für Arbeitsrecht/Fachanwalt für Versicherungsrecht, Leiter des Fachausschusses XIV "Finanzdienstleistungs- und Versicherungsrecht" der DASV Deutschen Anwalt- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., c/o. Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte, Osterbekstrasse 90b, 22083 Hamburg, Tel.: 040 238569-0, E-Mail: kroll@nkr-hamburg.de, Internet: www.nkr-hamburg.de

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