In Frankreich

50 Millionen Euro Datenschutz-Strafe für Google

22.01.2019
In Frankreich gibt es die erste große Strafe gemäß der neuen Datenschutz-Grundverordnung. Google habe die neuen Anforderungen nicht ausreichend erfüllt, entschied die Datenschutz-Behörde. Angestoßen hat das Verfahren der Facebook-Kritiker Max Schrems.
Google muss in Frankreich 50 Mio. Euro Strafe wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung zahlen.
Google muss in Frankreich 50 Mio. Euro Strafe wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung zahlen.
Foto: Google

Bei der ersten großen Strafe im Zusammenhang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung wird Google in Frankreich mit 50 Millionen Euro zur Kasse gebeten. Die französische Datenschutzbehörde CNIL stellte Verstöße gegen die seit Ende Mai 2018 geltende DSGVO fest.

Unter anderem seien Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicher-Zeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich, erklärte die Behörde am Montag. Sie seien über mehrere Dokumente verteilt und Nutzer müssten sich über mehrere Links und Buttons durchklicken. Zudem seien einige der Informationen unklar formuliert.

Der Internet-Konzern teilte mit, er wolle nach einer ausführlichen Prüfung des Beschlusses über sein weiteres Vorgehen in dem Fall entscheiden. Google sei entschlossen, die hohen Erwartungen der Nutzer an Transparenz und Kontrolle über die Daten zu erfüllen. Für den Internet-Konzern ist die Strafe ein kleiner Betrag. So hatte Google die zwei Milliarden-Wettbewerbsstrafen der EU-Kommission jeweils in nur einem Quartal verdaut.

Google bekommt erste DSGVO-Strafe

Die französische Behörde bemängelte, die von Google eingeholte Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung sei nicht gültig, weil die Nutzer nicht ausreichend informiert würden. So sei die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste wie YouTube, Google Maps oder der Internet-Suche nicht ersichtlich, erklärte die CNIL.

Es war die erste Strafe der Behörde nach der DSGVO. Gemäß der Verordnung können Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden. Die DSGVO sieht unter anderem vor, dass Unternehmen Nutzer transparent über die Verwendung ihrer Daten informieren müssen.

Auslöser für die Untersuchung der Behörde waren Beschwerden der Organisationen LQDN sowie NOYB des bekannten Facebook-Kritikers Max Schrems. Sie waren direkt nach dem Inkrafttreten der DSGVO eingereicht worden, geprüft hatte die Behörde die Websites dann im September. Schrems erklärte nach der CNIL-Entscheidung, dass große Konzerne wie Google ihre Angebote nur oberflächlich angepasst hätten. "Es ist wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht." NOYB (Abkürzung für "None Of Your Business") hatte auch DSGVO-Beschwerden gegen andere Unternehmen eingereicht. (dpa/mz)

Dr. Guy Bunker, Senior VP of Products & Marketing bei Clearswift: "Bei der Sanktion gegen Google in Frankreich handelt es sich im Rahmen der DSGVO um eine erhebliche Geldstrafe."
Dr. Guy Bunker, Senior VP of Products & Marketing bei Clearswift: "Bei der Sanktion gegen Google in Frankreich handelt es sich im Rahmen der DSGVO um eine erhebliche Geldstrafe."
Foto: Clearswift

Dr. Guy Bunker, Senior VP of Products & Marketing bei Clearswift, kommentiert das Urteil:

"Bei der Sanktion gegen Google in Frankreich handelt es sich im Rahmen der DSGVO um eine erhebliche Geldstrafe. Zwar stellen die 50 Millionen Euro bei weitem nicht die maximal verfügbare Buße dar, doch der Betrag reicht allemal, um andere Firmen aufhorchen zu lassen und Notiz zu nehmen. Der Fall zeigt weiterhin, dass kein Unternehmen über dem Gesetz steht und die Regulierungsbehörden künftig große, namhafte Konzerne verfolgen könnten.

Betriebe, die aufgrund der jüngsten Entwicklungen erhebliche Geldstrafen gegenüber ihrem eigenen Unternehmen befürchten, sollten sich bewusst machen, dass der Schlüssel zur DSGVO-Compliance sich auf drei zentrale Aspekte erstreckt: Menschen, Prozesse und Technologien. Dies sind die wichtigen Bereiche, welche von Firmen überprüft werden müssen, um Sichtbarkeit und Kontrolle der kritischen Daten zu erlangen und schließlich mit der Datenschutzgrundverordnung konform zu sein.

Hierbei ist es essentiell, dass der Vorstand und die mittlere Führungsebene zusammenarbeiten, um ein klares Verständnis vom aktuellen Status der Datensicherheit und des Datenschutzes zu erhalten. Nur durch effektive betriebsinterne Kooperation kann ein hohes Level an Sicherheit sowie die Konformität mit der Verordnung erreicht und aufrechterhalten werden."

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