630-Mark-Regelung

20.05.1999

Eines der Argumente, mit denen die Regierung die aufgebrachte Wirtschaft in der Bundesrepublik besänftigen will, ist die "verbesserte Alterssicherung" durch die neue Regelung. Allerdings: Wer dadurch auf mehr Rente hofft, der wird enttäuscht sein. Denn um eine Regelaltersrente zu erhalten, muß der geringfügig Beschäftigte mindestens ein Jahr eine Beschäftigung auf 630-Mark-Basis ausgeübt haben und darüber hinaus eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.Ein Rechenbeispiel: Ein geringfügig Beschäftigter arbeitet fünf Jahre lang auf 630-Mark-Basis. In dieser Zeit zahlt sein Arbeitgeber in die Rentenkasse zwölf Prozent des Verdienstes ein und der Arbeitnehmer sieben Prozent. Nach den fünf Jahren haben beide nur an die Rentenkasse 7.371 Mark eingezahlt. Nun kann sich der Arbeitnehmer freuen, denn das ergibt einen Rentenanspruch von sage und schreibe jährlich 81,48 Mark, das sind 6,79 Mark im Monat. (gn)

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