71 km/h zu schnell: fälliges Fahrverbot verkürzt

19.06.2003

Würde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Verhängung des Regelfahrverbotes zu einer unangemessenen harten Bestrafung der Tat führen, kann das Absehen von dem Regelfahrverbot durch die Verhängung eines einmonatigen statt eines dreimonatigen Fahrverbots unter Erhöhung der Regelgeldbuße tat- und schuldangemessen sein. Im vorliegenden Fall war der Betroffene Alleinverdiener einer fünfköpfigen Familie und als selbstständiger Versicherungsvertreter dringend auf seinen Führerschein angewiesen, um seine Familie zu ernähren. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 71 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wurde bei der Verhängung eines einmonatigen Fahrverbotes die Geldbuße von 375,00 Euro auf 500,00 Euro erhöht (Amtsgericht Linz am Rhein, Az.: 2040 Js 31125/02.3 OWi). (jlp)

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