Verkehrsverstöße mit Firmenwagen

93 Fahrzeuge – welches fuhr zu schnell?

11.06.2012

30 Monate sind zu viel

Ermessensfehlerhaft sei die Fahrtenbuchauflage auch insoweit, als sie auf 30 Monate angelegt sei. Nach der eigenen Verwaltungspraxis der Kreisverwaltung setze eine Fahrtenbuchauflage für 30 Monate voraus, dass unaufgeklärte Verkehrsverstöße vorlägen, die in der Addition zu fünf Punkten geführt hätten. Vorliegend kämen aber insgesamt allenfalls vier Punkte zusammen, da die mehr als 10 Jahre zurückliegenden Verstöße nicht mehr berücksichtigt werden könnten.

Schmidt-Strunk empfiehlt, in derartigen Fällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Klaus Schmidt-Strunk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und für Verkehrsrecht, Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., Siemensstr. 26, 65549 Limburg, Tel.: 06431 22551, E-Mail: rechtsanwalt@schmidt-strunk.de, Internet: www.schmidt-strunk.de

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