Ab 2006: Mittelständische Wirtschaftsprüfer im Visier

29.11.2005
Ab nächstem Jahr dürfen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Jahresabschlüsse nur noch mit einem von der Wirtschaftsprüferkammer vergebenen Zertifkat prüfen.

Ab nächstem Jahr dürfen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Jahresabschlüsse nur noch mit einem von der Wirtschaftsprüferkammer vergebenen Zertifkat prüfen. Davon betroffen sind rund 7.000 Kanzleien, von denen nach einer Schätzung der Münchener Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei SH+C Schwarz Hempe & Collegen GmbH fast die Hälfte ihre Berechtigung für die Prüfung von Jahresabschlüssen mit Ende diesen Jahres verlieren wird. Unternehmen sollten sich also vergewissern, dass ihr Wirtschaftsprüfer das notwendige Zertifikat besitzt.

Die Frist endet am 31. Dezember 2005. Wer als Wirtschaftsprüfer bis zu diesem Datum die so genannte externe Qualitätskontrolle nicht erfolgreich absolviert hat, darf künftig nicht mehr bei prüfungspflichtigen Unternehmen den Jahresabschluss auf Richtigkeit prüfen und testieren. Bei der Qualitätskontrolle handelt es sich um ein spezielles von der Wirtschaftsprüferkammer und einem externen unabhängigen Aufsichtsgremium überwachtes Verfahren. Dieses Verfahren wurde wegen diverser Bilanzskandale in den Jahren 2000/2001 eingeführt und verpflichtet Wirtschaftsprüfer und -prüfungsgesellschaften, sich im Dreijahres-Turnus einer externen Qualitätskontrolle zu unterziehen.

Bislang haben aber von den in Betracht kommenden rund 7.000 Kanzleien in Deutschland laut Wirtschaftsprüferkammer erst rund 700 Wirtschaftsprüfungskanzleien diese Kontrolle erfolgreich absolviert, bis Ende des Jahres sollen etwa 3.000 dazukommen. Das bedeutet aber, dass voraussichtlich über 3.000 der insgesamt 7.000 Kanzleien zum 31. Dezember 2005 automatisch ihre Berechtigung verlieren, Jahresabschlussprüfungen durchzuführen. "Eine Verlängerung dieser Frist ist im Gesetz nicht vorgesehen und daher auch nicht möglich", warnt SC+H-Chef Richard Hempe.

Deshalb, so der Wirtschaftsprüfer und Steuerexperte, sollten sich prüfungspflichtige Unternehmen unbedingt erkundigen, "ob ihr jeweiliger Wirtschaftsprüfer bereits die nötige Bescheinigung hat oder noch rechtzeitig haben wird". Denn ab dem Jahr 2006 stehen die Unternehmen selbst ebenfalls in der Pflicht, sicherzustellen, dass sie nur einen Prüfer engagieren, der die Qualitätskontrolle erfolgreich absolviert hat. (mf)

Zur Startseite