Ab 2007: Finanzbeamte können direkt bei der Bank schnüffeln

01.11.2006
Ab 2007 dürfen Finanzbeamte die Jahressteuerbescheinigung direkt bei der Bank prüfen.

Viele Anleger verheimlichen nach wie vor Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne dem Finanzamt. Seit Jahren versucht deshalb der Fiskus, das Netz für Steuersünder enger zu ziehen. 2005 wurde die Kontenabfrage eingeführt, mit der Finanzbeamte von jeder Bankverbindung erfahren können. Nun folgt der nächste Schritt: Von 2007 an darf der Finanzbeamte direkt bei der Bank die Jahressteuerbescheinigung prüfen. So sieht es das Jahressteuergesetz 2007 vor.

Seit 2004 müssen Kreditinstitute ihren Kunden einmal im Jahr alle Kapitaleinkünfte und auch die Spekulationsgeschäfte - also Wertpapierkäufe und -verkäufe innerhalb eines Jahres - in der Jahressteuerbescheinigung auflisten. Das Papier soll dem Steuerzahler helfen, die Formulare bei der Steuererklärung richtig und vollständig auszufüllen. Das Finanzamt konnte aber - wenn es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder sonstigen Klärungsbedarf gab - den Bürger auffordern, die Bescheinigung zur Kontrolle einzureichen.

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