Ab sofort wird digital unterschrieben

01.03.2001

Zwar hat der traditionelle Füllfederhalter noch lange nicht ausgedient, aber Mitte Februar verabschiedete die Bundesregierung die EU-Richtlinie zum so genannten "Signaturgesetz" als Gesetzesentwurf. Rechtsgültig wird die elektronische Unterschrift voraussichtlich erst im Sommer, wenn das Bürgerliche Gesetzbuch entsprechend novelliert wird. Ab dann können alle Geschäfte, für die bis dato eine Unterschrift notwendig war, auch über das Internet abgewickelt werden. "Dieses Gesetz schafft die Grundlage für einen sicheren, europaweiten elektronischen Geschäftsverkehr", führte Bundeswirtschaftsminister Heiner Müller aus. Die elektronische Signatur ist als verschlüsselter Code auf einer Chipkarte gespeichert, die der einer EC-Karte gleicht. Dabei kann der Anwender über ein Kartenlesegerät am heimischen PC seine über einen PIN-Code verschlüsselte elektronische Unterschrift einlesen und als rechtsgültige Unterschrift dem Geschäftspartner via Internet zukommen lassen. "Damit hat die Bundesregierung zugleich die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Rückstand zur USA weiter verringert wird", gab sich Wirtschaftsminister Werner Müller zuversichtlich. (mm)

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