Branche atmet nach BGH-Urteil auf

Abgaben auf Drucker abgelehnt

17.12.2007
Der Bundesgerichtshof hat die pauschalen Urheberrechtsabgaben auf Drucker für unrechtmäßig erklärt. Die Karlsruher Richter entschieden in einem Prozess, an dem die Verwertungsgesellschaft Wort und Hewlett-Packard beteiligt waren.

Von Marzena Fiok

Der Bundesgerichtshof hat die pauschalen Urheberrechtsabgaben auf Drucker für unrechtmäßig erklärt. Damit urteilten die Richter in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen den Hersteller Hewlett-Packard (HP). Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch Drucker mit Abgaben belegen.

Damit folgt das höchste deutsche Gericht der Meinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das den Herstellern Epson, Kyocera Mita und Xerox gegen die Auffassung des Landgerichts Düsseldorf recht gegeben hatte. Eine schriftliche Urteilsbegründung des BGH liegt zurzeit noch nicht vor.

Gerichte erteilen Absage

Die Branche atmet auf: "Diesem fragwürdigen Versuch, den Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt", kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes Bitkom. Im Januar und November hatte bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in zwei ähnlichen Verfahren so entschieden.

Die VG Wort hatte für Drucker je nach Leistung 10 bis 300 Euro Abgaben gefordert. Die Verwertungsgesellschaft hatte mehrere Druckerhersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Hersteller und Bitkom lehnen diese Abgaben aus grundsätzlichen Erwägungen ab. "Drucker werden nicht in erster Linie genutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren", erklärt Rohleder. "Dazu braucht man vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen. Eine Doppelbelastung ist inakzeptabel."

HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus ergänzt: "Es darf nicht sein, dass die Käufer für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie nicht in Anspruch nehmen. Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden." In Deutschland werden dieses Jahr rund 7,8 Millionen Drucker und Multifunktionsgeräte verkauft.

Bei der VG Wort spricht man indessen vom "Ausverkauf des Urheberrechts". So reagierte Vorstand Professor Dr. Ferdinand Melichar mit Unverständnis auf das Urteil und betonte, dass die BGH-Entscheidung in krassem Widerspruch zu den vorliegenden, positiven Entscheidungen der Schiedsstelle im Deutschen Patent- und Markenamt sowie des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Stuttgart stehe.

Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden. HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus
Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden. HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus

"Da uns noch keine Urteilsbegründung vorliegt, können wir die Entscheidung noch nicht kommentieren. Es ist für uns jedoch nicht nachvollziehbar, dass der BHG nun explizit ein einzelnes Glied aus der Kette der Aufnahmegeräte herausgenommen und speziell für Drucker gegen eine Vergütungspflicht entschieden hat. Damit ruht das pauschale Vergütungssystem im Computerbereich nun nicht mehr auf drei, sondern nur noch auf zwei Schultern, nämlich PCs und Scannern." Weitere Prozesse sind also zu erwarten.

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