Urheberechtsverletzung

Abmahnfalle bei Amazon-AGBs

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Ein nun rechtskräftig gewordenes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth könnte weitreichende Auswirkungen auf die Verwendung von Produktbildern bei eCommerce-Portalen wie Amazon haben.
Die Verwendung von Bildern, die von Amazon zur Verfügung gestellt werden, kann zur Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung führen.
Die Verwendung von Bildern, die von Amazon zur Verfügung gestellt werden, kann zur Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung führen.

Ein nun rechtskräftig gewordenes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth könnte weitreichende Auswirkungen auf die Verwendung von Produktbildern bei eCommerce-Portalen wie Amazon haben.

Im nun verhandelten Fall wollte ein Händler aus Oberfranken über Amazon Süßwasserfische und Tierfutterbedarf vertreiben. Bei der Anmeldung seines Online-Shops akzeptierte er auch den "Vertrag zur Einstellung von Bildern oder Inhalten", in denen er dem E-Tailer eine "weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Verwendung aller eingetragenen Markenzeichen, Handelsnamen und der Namen und Darstellungen aller im Material auftretenden Personen" einräumte.

Wie die Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke berichtet, fertigte der klagende Händler für seinen Amazon-Shop Fotos an und versah diese mit seinem Firmennahmen. Kurze Zeit später entdeckte er, dass ein Konkurrent mit dem gleiche Bild für identische Produkte warb. Der Tierfutter-Händler erhob Klage wegen Urheberrechtsverletzung. Sein Konkurrent verteidigte sich mit dem Argument, die erforderlichen Rechte für die Verwendung des Bildes von Amazon eingeräumt bekommen zu haben. Zu Unrecht, wie nun das LG Nürnberg-Fürth befand. Dem Händler wurden weder direkt noch durch Amazon die erforderlichen Lizenzen zur Nutzung des Bildes eingeräumt. Amazon konnte keine Rechte an dem Bild einräumen, da die Plattform selbst nicht die erforderlichen Rechte besessen habe.

Der Kölner Internetrecht-Experte Christian Solmecke warnt nun vor den eventuellen Folgen für tausende von internet-Händlern: "Wer derzeit Produktbilder verwendet, die er nicht selbst geschossen hat, ist abmahngefährdet. Dies gilt nicht nur für Amazon, sondern für sämtliche Online-Protale." Nach Ansicht des Rechtsanwalts drohen den betroffenen Händlern Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. "Für die Nutzung von Produktbildern werden von den Gerichten Kosten in Höhe von 80 bis 150 Euro pro Foto angesetzt. Je nach Dauer der Bildveröffentlichung und Verbreitungsgrad. Hinzukommen kommen noch einmal Anwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 600-1000 Euro."

Händler, die nun womöglich in die Abmahnfalle tappen, können laut Solmecke "theoretisch" gegenüber Amazon Regressansprüche geltend machen. Der Rechtsanwalt weist aber darauf hin , dass der E-Tailer seinen Sitz in Luxemburg hat, was die Durchsetzung des Urteils erschweren könne. (awe)

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