Abmahnung

26.10.2000

Eine Abmahnung, die ohne vorherige Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers zu seiner Personalakte genommen wird, ist formell rechtswidrig. Das gilt ebenso für eine Abmahnung, die nicht hinreichend konkret den vermeintlichen Vertragsverstoß bezeichnet. Erweist sich so eine arbeitsrechtliche Abmahnung als unwirksam, dann muss diese wieder ersatzlos aus der Personalakte entfernt werden (Arbeitsgericht Frankfurt/Oder, Az.: 6 Ca 61/99 (n.rk.)). (jlp)

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