Abmahnung: Nach Gelb folgt Rot

26.10.2000

Die Abmahnung ist die "gelbe Karte", der bei der Fortsetzung der Pflichtwidrigkeiten die Kündigung als "rote Karte" folgen kann. Sie soll den Arbeitnehmer an seine arbeitsvertraglichen Pflichten erinnern und ermahnen, künftig wieder vertragsgerecht zu arbeiten. Sie stellt ihm zugleich für weitere Pflichtwidrigkeiten arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Inhalt oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses in Aussicht und ist damit die "Wegbereiterin" einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen (Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 4 Sa 327/99). (jlp)

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