Parallelimport

Abmahnung trotz echter Markenware

22.10.2010
Wenn das Anwaltsschreiben aufgrund illegalen Parallelimports auf dem Tisch des Händlers liegt, ist es meistens schon zu spät, Doch man kann Vorsichtsmaßnahmen treffen, meint Rechtsanwalt Johannes Richard von der Kanzlei Langhoff, Dr. Saarschmidt & Kollegen.

Kampagne gegen Grauimporte

Rechtsanwalt Johannes Richard hat sich auf Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Johannes Richard hat sich auf Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wenn das Anwaltsschreiben aufgrund illegalen Parallelimports auf dem Tisch des Händlers liegt, ist es meistens schon zu spät, wie ein Fall beim Supplies-Händler Muenchen-toner.de zeigt. Doch man kann Vorsichtsmaßnahmen treffen, meint Rechtsanwalt Johannes Richard von der Kanzlei Langhoff, Dr. Saarschmidt & Kollegen.

Vielen Händlern ist nicht bekannt, dass sie auch beim Verkauf echter Markenware erhebliche rechtliche Probleme bekommen können. Unter dem Begriff "Grauimport" versteht man rechtlich gesehen sogenannte Parallelimporte. Nach § 24 Markengesetz ist ausschließlich der Vertrieb von (echten) Markenprodukten in der Europäischen Union erlaubt, die mit Zustimmung des Markeninhabers in die Europäische Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden ist.

Oftmals sind Markenprodukte im nichteuropäischen Ausland, wie beispielsweise in den USA oder in Asien, erheblich preisgünstiger. Der Import derartiger Produkte, sei es selbst oder durch Dritte, stellt eine Markenrechtsverletzung dar, die abgemahnt werden kann. Großen Markenherstellern sind diese Parallelimporte ein Dorn im Auge, da sie das Preisgefüge der Markenhersteller kaputtmachen. Mit der moralischen Begründung, dass nur bei ordnungsgemäß importierter Ware beispielsweise Herstellergarantien gegeben werden, gehen Markenhersteller in letzter Zeit verstärkt gegen diese Grauimporte vor.

Markenrecht ist ein teures Recht, das umso teurer wird, je bekannter die betroffene Marke ist. Es kommt somit nicht darauf an, was die Ware im Ein- oder Verkauf gekostet hat oder was daran zu verdienen ist. Vielmehr sind es ja oftmals die bekannten Markenhersteller, bei denen Grauimporte aufgrund des günstigeren Einkaufspreises Sinn machen. Streitwerte von bis zu 250.000 Euro sind somit keine Seltenheit.

Zur Startseite