Abmahnungen: Händler dürfen die Bezeichnung "Infinity" bei CPU-Kühlern von Scythe nicht mehr verwenden

22.08.2007
Der Prozessorkühler-Hersteller Scythe hat mit dem Münchner Unternehmen DSM Computer AG eine Einigung im Streit um den Markenna-men "Infinity" erzielt.

Der Prozessorkühler-Hersteller Scythe hat mit dem Münchner Unternehmen DSM Computer AG eine Einigung im Streit um den Markennamen "Infinity" erzielt. DSM Computer ist Inhaber der Markenrechte an der Marke Infinity unter anderem für Supercomputer und hatte ScytheHändler wegen der Verwendung des Begriffs abgemahnt.

Ab sofort wird Scythe den Namen Infinity als Produktbezeichnung für einen seiner CPU-Kühler (Scythe "Infinity SCINF-1000") nicht mehr verwenden. Auch alle Händler dürfen den Namen nicht mehr in Zusammenhang mit CPU-Kühlern von Scythe benutzen. DSM Computer hat im Gegenzug versprochen, bereits ausgesprochene Abmahnungen nicht weiter zu verfolgen und keine weiteren auszusprechen.

Bis zum 8. September haben Scythe-Händler Zeit, den Namen Infinity von Verpackungen, Homepages, Werbeanzeigen, Produktbezeichnungen und jeglichen anderen Verwendungsarten zu entfernen. Fachhändler, die noch CPU-Kühler besitzen, deren Verpackung mit "Scythe Infinity CPU Kühler" gekennzeichnet sind, sollen sich umgehend beim Hersteller melden. Nach dem 8. September übernimmt Scythe keine Haftung mehr bei eventuellen Abmahnungen seitens DSM Computer.

Alle neu georderten CPU-Kühler des betroffenen Modells tragen nun die Bezeichnung "Mugen". Sie sind zudem mit einem anderen Lüfter (12 Zentimeter) ausgestattet.

(bb)

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