Vorsicht ist geboten

Abmahnungen vermeiden - checken Sie Ihren Webauftritt

27.07.2009

Was tun bei einer Abmahnung?

Die meisten Ahndungen erfolgen durch Konkurrenten mittels eines Anwalts in Form einer Abmahnung. Fast immer sind diese auch berechtigt, womit eine Pflicht entsteht die Kosten des gegnerischen Anwalts zu tragen, welche sich im Regelfall auf 500 bis 1500 Euro belaufen. Dies ist aber nur das augenscheinliche Übel, denn oftmals wird zusätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt, die den Unternehmer 30 Jahre lang bindet!

Eine solche Unterlassungserklärung enthält unter anderem die Höhe der Vertragsstrafe und kann von einem Anwalt mit weiteren Auflagen versehen werden, deren Gefahren einem Laien nicht bewusst sind, hier ist das Einschalten eines Anwalts eigentlich obligatorisch. Jüngst mussten viele Personen, die wegen eines fehlerhaften Impressums abgemahnt wurden und eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichneten, hohe Strafen bezahlen, da sie die inzwischen zwingende Nennung der Aufsichtsbehörde unterlassen hatten.

Ein auf diesen Bereich spezialisierter Anwalt wird in vielen Fällen beim Konkurrenten ebenfalls einen Fehler entdecken und kann eine Gegenabmahnung aussprechen. Die Kosten werden dabei gegenseitig verrechnet und die Unterlassungserklärung ist meist aus der Welt. Angriff ist eben auch in diesem Fall, nach der Prävention, die beste Verteidigung.

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