Abmahnwelle wegen ka.de/bad.de: Polizei und IHK warnen vor möglichem Betrug

23.10.2003
Die IHK Karlsruhe und die Polizeidirektion Braunschweig warnen vor einem potenziellen Betrugsfall: Viele Betreiber von .de-Domains, in denen die Kürzel von Kfz-Kennzeichen auftauchten, erhielten Mitte Oktober Abmahnungen mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 1.114,50 Euro an einen Nürnberger Anwalt zu überweisen. Genau das sollten Betroffene auf gar keinen Fall tun, warnt zumindest die IHK in Karlsruhe. Im Auftrag seines Mandanten fordert der Nürnberger Anwalt die Betroffenen auf, einen Schadensersatz in Höhe von 580 Euro und zusätzliche Anwaltsgebühren von 534,50 Euro zu bezahlen. Vorgeworfen wird den Unternehmen und Institutionen, in ihren Internetadressen das Kürzel von Kfz- Kennzeichen verwendet zu haben, in Braunschweig etwa das BS, die IHK berichtet aber auch von Betroffenen mit den Kürzeln -ka.de bzw. -bad.de. Der Rechtsanwalt beruft sich auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt sein soll, in Internetadressen als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichens für eine geographische Region zu verwenden. Nach Auskunft des Europäischen Patent- und Markenamtes existiert das genannte Patent tatsächlich. Dass allerdings der Tatbestand einer Patentrechtsverletzung erfüllt sein soll, ist laut IHK Karlsruhe zweifelhaft. Die IHK Karlsruhe rät deshalb den betroffenen Unternehmen und Institutionen, zunächst keine Unterlassungserklärung abzugeben oder Zahlungen vorzunehmen. Es liege der Verdacht nahe, dass es sich hier um eine missbräuchliche Massenabmahnung handele, die bundesweit versandt wurde. Sowohl in der Patentschrift als auch in der vorformulierten Unterlassungserklärung gehe es nämlich nicht um bestimmte Endungen, sondern um alle geographischen Kürzel. Nach ersten Ermittlungen der Braunschweiger Polizei ist das Abmahnungsschreiben an etwa 6.000 Unternehmen im gesamten Bundesgebiet gerichtet worden. Danach sind die Regionen in Deutschland betroffen, deren Kfz-Kennzeichen zwei Buchstaben umfasst. Hinter dem Auftraggeber „Hermann" stecke eine Dienstleistungsfirma aus Biberach (Schwarzwald). Von einer Nichtreaktion auf die Abmahnung ist jedoch abzuraten, so die zuständigen Stellen. Den Betroffenen empfiehlt die IHK Karlsruhe vielmehr, den Rechtsanwalt zur Vorlage einer Vollmacht aufzufordern sowie um Erläuterung der Forderung zu bitten, da nicht deutlich sei, wie das patentrechtlich geschützte, technische Verfahren mit der Verwendung einer Domain kollidieren könne. Betroffene können sich unter Streitgenossen.de austauschen. (mf)

Die IHK Karlsruhe und die Polizeidirektion Braunschweig warnen vor einem potenziellen Betrugsfall: Viele Betreiber von .de-Domains, in denen die Kürzel von Kfz-Kennzeichen auftauchten, erhielten Mitte Oktober Abmahnungen mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 1.114,50 Euro an einen Nürnberger Anwalt zu überweisen. Genau das sollten Betroffene auf gar keinen Fall tun, warnt zumindest die IHK in Karlsruhe. Im Auftrag seines Mandanten fordert der Nürnberger Anwalt die Betroffenen auf, einen Schadensersatz in Höhe von 580 Euro und zusätzliche Anwaltsgebühren von 534,50 Euro zu bezahlen. Vorgeworfen wird den Unternehmen und Institutionen, in ihren Internetadressen das Kürzel von Kfz- Kennzeichen verwendet zu haben, in Braunschweig etwa das BS, die IHK berichtet aber auch von Betroffenen mit den Kürzeln -ka.de bzw. -bad.de. Der Rechtsanwalt beruft sich auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt sein soll, in Internetadressen als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichens für eine geographische Region zu verwenden. Nach Auskunft des Europäischen Patent- und Markenamtes existiert das genannte Patent tatsächlich. Dass allerdings der Tatbestand einer Patentrechtsverletzung erfüllt sein soll, ist laut IHK Karlsruhe zweifelhaft. Die IHK Karlsruhe rät deshalb den betroffenen Unternehmen und Institutionen, zunächst keine Unterlassungserklärung abzugeben oder Zahlungen vorzunehmen. Es liege der Verdacht nahe, dass es sich hier um eine missbräuchliche Massenabmahnung handele, die bundesweit versandt wurde. Sowohl in der Patentschrift als auch in der vorformulierten Unterlassungserklärung gehe es nämlich nicht um bestimmte Endungen, sondern um alle geographischen Kürzel. Nach ersten Ermittlungen der Braunschweiger Polizei ist das Abmahnungsschreiben an etwa 6.000 Unternehmen im gesamten Bundesgebiet gerichtet worden. Danach sind die Regionen in Deutschland betroffen, deren Kfz-Kennzeichen zwei Buchstaben umfasst. Hinter dem Auftraggeber „Hermann" stecke eine Dienstleistungsfirma aus Biberach (Schwarzwald). Von einer Nichtreaktion auf die Abmahnung ist jedoch abzuraten, so die zuständigen Stellen. Den Betroffenen empfiehlt die IHK Karlsruhe vielmehr, den Rechtsanwalt zur Vorlage einer Vollmacht aufzufordern sowie um Erläuterung der Forderung zu bitten, da nicht deutlich sei, wie das patentrechtlich geschützte, technische Verfahren mit der Verwendung einer Domain kollidieren könne. Betroffene können sich unter Streitgenossen.de austauschen. (mf)

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