Abschaltgebühr unrechtmäßig: Geld zurück für Handy-Kunden

03.06.2002
Wer nach vertragsgemäßer Auflösung seines Mobilfunk-Vertrags dem Anbieter eine Deaktivierungsgebühr zahlen musste, kann diese nun zurückfordern. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte bis zum Bundesgerichtshof gegen eine entsprechende von der Firma Talkline erhobene Gebühr gekämpft - mit Erfolg. „Vor dem obersten Gericht hatte die Geschäftsbedingung, mit der Deaktivierungsgebühren verlangt wurden, keinen Bestand. Sie wurden ohne rechtliche Grundlage erhoben", teilten die Verbraucherschützer mit.Ein Musterbrief, mit dem Kunden sich einfach und schnell an den entsprechenden Anbieter wenden können, ist über die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu beziehen. Das Schreiben, das die Geldrückforderung erleichtern soll, kann im Internet heruntergeladen werden oder dienstags bis donnerstags telefonisch zwischen 10 und 18 Uhr bestellt werden. Telefonnummer: 0190 / 77 44 41 (Kosten: 1,24 Euro pro Minute).Talkline hatte von Kunden eine „Deaktivierungsgebühr"in Höhe von 17,35 Euro (33,93 DM) verlangt. Im Internet begründete die Firma dies damit, dass ihr bei der Auflösung eines Vertrages „ein erheblicher Arbeitsaufwand zur Deaktivierung der Rufnummer entstehen würde". Hierfür würde Talkline eine „angemessene Bearbeitungsgebühr" verlangen. Die Verbraucherorganisation hingegen hatte argumentiert, die Auflösung von Verträgen sei im Wirtschaftsleben „absolut normal". Deshalb dürften die anfallenden Verwaltungskosten auf keinen Fall dem Kunden angelastet werden.(go)

Wer nach vertragsgemäßer Auflösung seines Mobilfunk-Vertrags dem Anbieter eine Deaktivierungsgebühr zahlen musste, kann diese nun zurückfordern. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte bis zum Bundesgerichtshof gegen eine entsprechende von der Firma Talkline erhobene Gebühr gekämpft - mit Erfolg. „Vor dem obersten Gericht hatte die Geschäftsbedingung, mit der Deaktivierungsgebühren verlangt wurden, keinen Bestand. Sie wurden ohne rechtliche Grundlage erhoben", teilten die Verbraucherschützer mit.Ein Musterbrief, mit dem Kunden sich einfach und schnell an den entsprechenden Anbieter wenden können, ist über die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu beziehen. Das Schreiben, das die Geldrückforderung erleichtern soll, kann im Internet heruntergeladen werden oder dienstags bis donnerstags telefonisch zwischen 10 und 18 Uhr bestellt werden. Telefonnummer: 0190 / 77 44 41 (Kosten: 1,24 Euro pro Minute).Talkline hatte von Kunden eine „Deaktivierungsgebühr"in Höhe von 17,35 Euro (33,93 DM) verlangt. Im Internet begründete die Firma dies damit, dass ihr bei der Auflösung eines Vertrages „ein erheblicher Arbeitsaufwand zur Deaktivierung der Rufnummer entstehen würde". Hierfür würde Talkline eine „angemessene Bearbeitungsgebühr" verlangen. Die Verbraucherorganisation hingegen hatte argumentiert, die Auflösung von Verträgen sei im Wirtschaftsleben „absolut normal". Deshalb dürften die anfallenden Verwaltungskosten auf keinen Fall dem Kunden angelastet werden.(go)

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