Abschreibefrist für PCs wird gesenkt

16.11.2000

Ein Aufschrei ging um in der IT-Welt, als letztes Jahr von Seiten der Bundesregierung überlegt wurde, die Abschreibefrist für PCs auf sechs Jahre zu erhöhen. Aber auch der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums, die Abschreibedauer auf vier Jahre festzulegen, stieß bei führenden Verbänden wie dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) auf heftige Kritik. Nun ist auf der Home-page des Eichel-Ministeriums ein neuer Entwurf veröffentlicht worden. Demnach soll, wie auch von ComputerPartner gefordert, die Abschreibefrist für PCs, Workstations und Notebooks auf drei Jahre beschränkt werden. Andere Geräte hingegen werden den "AfA-Tabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter" zufolge länger in die Abschreibepflicht genommen: So er-höht sich die steuerliche Abschreibedauer für Handys zum Beispiel von vier auf fünf Jahre, die für Schreibmaschinen sogar von fünf auf neun Jahre.

Schlechte Nachrichten für bandscheibengeplagte Angestellte und Büromöbelhersteller: Denn Büromöbel sollen je nach Preis künftig erst nach 13 Jahren voll abschreibbar sein. Ökologisch sinnvoll, ökonomisch jedoch blanker Hohn ist die Erhöhung der Abschreibefrist für Firmenfahrzeuge von fünf auf sechs Jahre. Welcher IT-Fachmann lässt sich schon mit einem älteren Automobilmodell locken?

Kurioses am Rande: Für Segelyachten bleibt es bei der Abschreibedauer von 20 Jahren, während die für Flugzeuge mit unter 20 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht von 14 auf 21 Jahre erhöht werden soll. Heißluftballone sind dagegen schon nach fünf Jahren voll abschreibbar. (kh)

www.zvei.de

www.bundesfinanzministerium.de

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