Absender trägt die Kosten

02.10.2003

Geschäftsleute können sich erfolgreich gegen unerwünschte Werbe-E-Mails zur Wehr setzen. Im Wiederholungsfall kann der Empfänger eine gerichtliche Unterlassungsverfügung erwirken. Die Gerichts- und Rechtsanwaltskos-ten hat dann der E-Mail-Versender zu tragen. Diese Kosten bemessen sich am Streitwert, den das Kammergericht Berlin im verhandelten Fall mit rund 7.670 Euro angesetzt hat. Dabei berücksichtigte das Gericht, dass bei dieser kostengüns-tigen Werbung mittels E-Mail ein besonders großer Nachahmungseffekt besteht und dass sich der Empfänger vor dem Löschen dieser Werbenachricht erst gezielt näher mit der E-Mail befassen muss (Kammergericht Berlin, AZ.: 5 W 106 u. 124/02). (jlp)

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