Abwerben am Arbeitsplatz

11.06.2004

Headhunter, die einen Angestellten für die Konkurrenz abwerben wollen, dürfen den potenziellen Kandidaten auch an seinem aktuellen Arbeitsplatz anrufen. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag entschieden.

Allerdings muss das Gespräch auf eine erste kurze Kontaktaufnahme beschränkt bleiben, so die Richter. Damit der Abwerbeversuch nicht als wettbewerbswidrig eingestuft werden kann, muss sich der Headhunter darauf beschränken, das Interesse des Angerufenen festzustellen, die Stelle kurz zu umschreiben und gegebenenfalls einen Termin außerhalb des Arbeitsplatzes zu vereinbaren.

Az. i ZR 221/01

Marzena Fiok

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