Vorsicht Falle

Abzock-Verdacht bei Gewerberegister

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Derzeit flattern wieder Gewerbetriebenden amtlich aussehende Schreiben ins Haus. Unterzeichnet man den Brief, hat man ein Abo für zwei Jahre abgeschlossen - für fast 800 Euro.

Die Masche ist bekannt: In Briefen, die amtliche Schreiben täuschend echt nachahmen, sollen Gewerbetreibende dazu veranlasst werden, sich in ein Gewerberegister eintragen zu lassen. "Oft sind es vorausgefüllte Formulare, die einen amtlichen Eindruck erwecken. Das graue 'Behördenpapier', ein Wappen, Strichcode oder der Auszug aus dem Handelsregister lassen das Schreiben förmlich erscheinen", warnt beispielsweise die IHK Ossthüringen auf ihren Internet-Seiten.

Das Schreiben der DR Verwaltungs AG erweckt den Anschein, dass es von einer Behörde kommt. Unterschreibt man, hat man ein Zweijahresvertrag für einen Index-Eintrag zum Betrag von 797,76 Euro abgeschlossen.
Das Schreiben der DR Verwaltungs AG erweckt den Anschein, dass es von einer Behörde kommt. Unterschreibt man, hat man ein Zweijahresvertrag für einen Index-Eintrag zum Betrag von 797,76 Euro abgeschlossen.

Alls diese verdächtigen Elemente erfüllt ein Schreiben von einer DR Verwaltungs AG aus Bonn, das derzeit kursiert. Ein Wappen mit einem zweiköpfigen Adler, ein Strichcode und der Briefkopf "Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern" lassen den Eindruck aufkommen, dass es sich um ein offizielles Schreiben einer Behörde handelt.

Behördendeutsch verstärkt amtlichen Eindruck

Verstärkt wird dieser Eindruck durch einen im Behördendeutsch gehaltenes Anschreiben. "Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 und dem Steueränderungsgesetz 2003 hat die Bundesregierung die Gesetze zur Umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsstellung ( §§ 14, 14a Umsatzsteuergesetz) und den Pflichtangaben auf Rechnungen ( § 15 Umsatzsteuergesetz) dem EU-Recht angepasst und neu gefasst", heißt es in dem Anschreiben, das ChannelPartner vorliegt.

Erst im zweiten Absatz wird klar, was die Absender bezwecken. Die Firmendaten werden auf der Internet-Seite ustid-nr.de veröffentlicht, und diesen Eintrag lassen sich die Inhaber fürstlich entlohnen. 398,88 Euro kostet der Jahresbeitrag.

Es folgt eine Tabelle mit einigen, bereits vorausgefüllten Einträgen. "Firmendaten - muss durch Sie ergänzt werden", lautet die Aufforderung. Darunter heißt es dann: "Geschriebene und ergänzte Daten bei Annahme nochmals auf Richtigkeit kontrollieren - Mit Ihrer Unterschrift bestätigen -". Unterschreibt man hier und sendet das Formular per Post oder Fax an die angegebene gebührenfreie Nummer zurück, hat man einen Vertrag über zwei Jahre abgeschlossen, zum stolzen Gesamtbetrag von 797,76 Euro.

Verbraucherschützer und Rechtsanwälte warnen

Rechtsanwälte und Verbraucherschützer warnen vor dieser Masche. Hat man bereits unterschreiben und eine Rechnung erhalten, sollte man sich rechtlichen Beistand suchen. "Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes, sind versteckte Klauseln mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden, unwirksam", erklärt René Neubert, Rechtsanwalt und Steuerberater der auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei WW+KN in Ottobrunn in einem Fachartikel für ChannelPartner. Dies gelte insbesondere, wenn nach der Aufmachung des Schreibens mit einem entgeltlichen Vertragsangebot nicht gerechnet werden musste.

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