Polizei warnt

Abzocke mit Branchenverzeichnissen

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Für Gewerbetreibende ist der Eintrag in einschlägige Branchenverzeichnisse oft ein Muss. Es gibt allerdings viele Trittbrettfahrer, die mit versteckten und überhöhnten Kosten für Einträge in völlig unbekannten Portalen den Unternehmen das Geld aus der Tasche ziehen.
Der Eintrag in Branchenverzeichnissen wie BranchenLocal kann schnell teuer werden.
Der Eintrag in Branchenverzeichnissen wie BranchenLocal kann schnell teuer werden.

Für Gewerbetreibende ist der Eintrag in einschlägige Branchenverzeichnisse oft ein Muss. Es gibt allerdings viele Trittbrettfahrer, die mit versteckten und überhöhnten Kosten für Einträge in völlig unbekannten Portalen den Unternehmen das Geld aus der Tasche ziehen.

So warnt das Polizeipräsidium Oberfranken aktuell vor Vertragsangeboten der Portale "Branchenbuch der Region" und "branchen-lokal.com. Die Masche ist altbekannt: Firmen werden überwiegend per Fax angeschrieben und aufgefordert, ihre Daten für das Branchenverzeichnis zu berichtigen. Mit der Aktualisierung der Daten schließt man aber einen Vertrag über einen kostenpflichtigen Eintrag. Und das kann teuer werden: Bei einer Vertragsdauer von drei Jahren kann gerne mal ein vierstelliger Betrag fällig werden.

Nach Erkenntnissen der Polizei gibt es sogar Portale, bei denen absichtlich Fehler in die Datensätze eingearbeitet werden, um größere Resonanz zu erzielen. Auch ähnelt die Aufmachung häufig bekannten Verzeichnissen und Telefonbüchern sie "Die gelben Seiten" oder "Das Örtliche".

Rechtlicher Graubereich

Die Vertragsbedingungen sind in der Regel einsehbar, aber oft im Kleingedruckten versteckt oder online erst auf einer weiteren Seite verlinkt. "Die Rechtslage befindet sich bei dieser Vorgehensweise in einem Graubereich", heißt es in der Polizeimitteilung. Es ist sowieso häufig schwer, gegen die Verzeichnisbetreiber vorzugehen, da die Verantwortlichen oft im Ausland sitzen.

Die Oberfränkische Polizei rät daher, sich stets die Zeit zu nehmen, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen. Auch eine Kontaktaufnahme mit der Verbraucherschutzzentrale kann hilfreich sein. Auf die mehrmaligen Aufforderungen einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen sollte konsequent nicht eingegangen werden.

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden über die Verzeichnisabzocker. "Auffällig sind die amtlich wirkenden Titel wie Gelbes Branchenbuch oder Gewerbeauskunfts-Zentrale, die wohl für entsprechende Aufmerksamkeit der Adressaten sorgen sollen", weiß Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Die Juristin rät, auch scheinbar kostenlose Offerten genau durchzulesen und auf versteckte Kostenhinweise zu prüfen.

Adresse in Instanbul

Anfang des Jahres hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf in einem konkreten Fall die Vorgehensweise GWE-Wirtschaftsinformations GmbH ("Gewerbeauskunfts-Zentrale) als "irreführend" verboten. Es kann also durchaus aussichtsreich sein, sich gegen die Forderungen zu wehren. Verschiedene Anwälte raten daher die Beträge nicht zu bezahlen und sich rechtlichen Beistand zu suchen. Auf ihren Internetseiten hat die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin eine Liste von derzeit aktiven Branchenverzeichnisanbietern zusammengestellt, bei denen Unternehmen vorsichtig sein sollten. Wurde bereits ein Antwortschreiben and die Verzeichnisbetreiber unterschrieben und damit ein Abo abgeschlossen, ist es unter Umständen sehr schwer, aus der Nummer wieder heraus zu kommen. Rechtsanwalt Max Jelinek berichtet auf dem Portal Anwalt.de über die Probleme bei der Durchsetzung: "Leider sind diese Schreiben oft sehr gut formuliert und bewegen sich somit in einer legalen Grauzone. Es gibt durchaus Richter, die von einem Kaufmann verlangen, dass er sich gewissenhaft alles durchliest bevor er es unterschreibt", erklärt der Anwalt. Eine Rückforderung lasse sich oft sehr schwer durchsetzen, da die Ansprechpartner häufig im Ausland sitzen. So gibt "Branchenbuch für Region" als Absender eine Adresse in Istanbul an. "Klage müsste dann wohl in Istanbul eingereicht werden. Viel Erfolg dabei!", schreibt Rechtsanwalt Jelinek. (awe)

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