Umsatzsteuer

Achtung – Fristablauf bei Voranmeldungen

10.12.2012
Ab 2013 sind nur noch Steuer(vor)anmeldungen mit Zertifikat möglich. Wer im Januar keinen Verspätungszuschlag wegen einer verspäteten Abgabe riskieren will, sollte sich also bald um das Zertifikat kümmern.
Für Steueranmeldungen müssen sich Unternehmer und Arbeitgeber schnellstens registrieren.
Für Steueranmeldungen müssen sich Unternehmer und Arbeitgeber schnellstens registrieren.
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Das Bundesfinanzministerium macht noch einmal darauf aufmerksam, dass die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem 1. Januar 2013 nur noch mit Authentifizierung zulässig ist. Soweit noch nicht geschehen, sollten sich die betroffenen Unternehmer und Arbeitgeber bereits jetzt elektronisch bei Elster registrieren, um das für die Authentifizierung benötigte elektronische Zertifikat zu erhalten. Diese Registrierung kann nämlich bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Wer im Januar keinen Verspätungszuschlag wegen einer verspäteten Abgabe riskieren will, sollte sich also bald um das Zertifikat kümmern. Dieses erhält man durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal (www.elsteronline.de/eportal). (oe)
Quelle: www.shc.de

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