Änderung des Vertrages

05.04.2005
In den meisten Fällen wird ein Projektvertrag über die Er-stellung einer Individualsoftware oder eines EDV-Systems als Werkvertrag abgeschlossen. Nach Werkvertragsrecht schuldet der anbietende Unternehmer einen "Erfolg". Ohne dass dies vertraglich ausdrücklich geregelt ist, hat der anbietende Unternehmer die Projektleitung zu übernehmen.

In den meisten Fällen wird ein Projektvertrag über die Erstellung einer Individualsoftware oder eines EDV-Systems als Werkvertrag abgeschlossen. Nach Werkvertragsrecht schuldet der anbietende Unternehmer einen "Erfolg". Ohne dass dies vertraglich ausdrücklich geregelt ist, hat der anbietende Unternehmer die Projektleitung zu übernehmen.

Wenn aber der Auftraggeber und Kunde immer mehr Projektleitungsaufgaben an sich zieht, kann dies zu einer Änderung des Vertragstyps führen. Wenn die Projektleitung aufgrund des Kundenverhaltens von diesem übernommen wird, wird aus dem Werkvertrag ein Dienstvertrag. Rechtlich wird dann kein "Erfolg" geschuldet , sondern nur ein "Bemühen". (mf)

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