Das ist neu im Steuerrecht

Änderungen für Unternehmer und Freiberufler

03.02.2011

Insolvenzverfahren:

Mehrere Änderungen der Insolvenzordnung stärken den Fiskus als Gläubiger. Vor allem gelten Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, jetzt als Masseverbindlichkeit. Außerdem kann ein Insolvenzantrag nicht mehr allein dadurch abgewendet werden, dass die dem Antrag zugrunde liegende Forderung beglichen wird.

Körperschaftsteuerguthaben:

Soweit beim Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren Körperschaftsteuerminderungspotenzial verloren ging, wird nun gemäß dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle eine Korrektur vorgenommen.

E-Bilanz:

Die Einführung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt wurde um ein Jahr verschoben. Sie gilt nun erstmalig für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen.

Veräußerungsgewinn:

Bei außerordentlichen Einkünften, für die der "halbe" Steuersatz gilt, wird der Mindeststeuersatz auf den aktuellen Eingangssteuersatz von 14 Prozent abgesenkt.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen:

Im Gewerbesteuergesetz gibt es eine Ausnahmeregelung bei der Hinzurechnung von Zinsen für Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Ausnahmeregelung gilt zwar schon rückwirkend ab 2008, aber ab 2011 gibt es zusätzlich die Vorgabe, dass mindestens 50 Prozent der Umsätze aus Finanzdienstleistungen stammen müssen.

Energie- und Stromsteuer:

Die Steuervergünstigungen für energieintensive Unternehmen werden in mehreren Punkten abgesenkt. Neben einer Erhöhung des ermäßigte Steuersatzes steigt auch der Sockelbetrag, der für eine Entlastung mindestens erreicht werden muss, von 205,00 auf 250,00 Euro (Energiesteuer) bzw. von 512,50 auf 1.000,00 Euro (Stromsteuer), und die Erstattungsansprüche werden von 95 auf 90 Prozent reduziert. (oe)

Der Autor Alexander Uhl ist Rechtsanwalt und Steuerberater.

Kontakt:

Am Haag 10, 82166 Gräfelfing, Tel.: 089 863893-60, E-Mail: office@a-uhl.de, Internet: www.alexander-uhl.de

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