Online-Händler aufgepasst

Änderungen im Widerrufsrecht



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Ab Juni 2014 gelten neue Regelungen im Internetkaufrecht. Händler dürfen den Termin auf keinen Fall versäumen. Hier das Wichtigste in Kürze.
Stichtag 13. Juni 2014: Einige Neuerungen im Widerrufsrecht schließen bestimmte Waren von der Rückgabe aus.
Stichtag 13. Juni 2014: Einige Neuerungen im Widerrufsrecht schließen bestimmte Waren von der Rückgabe aus.
Foto: kwarner - Fotolia.com

Aufgrund der Vereinheitlichung der Verbraucherrechte in Europa, wird sich hier einiges ändern. Was ab Juni 2014 neu ist, erläutern die Arag-Experten.

Das ändert sich beim Widerruf

Das 14-tägige Widerrufsrecht bleibt, jedoch müssen Verbraucher den Widerruf in Zukunft ausdrücklich erklären. Das bloße Zurücksenden der Ware reicht dafür nicht aus. Derzeit genügt noch die alleinige Rücksendung der Ware für eine Widerrufserklärung. Widerrufen kann man entweder per Post, Fax, E-Mail oder über ein Widerrufsformular, das der Händler der gelieferten Ware beigelegt hat. Manche Händler stellen auch auf ihrer Internetseite ein solches Formular zur Verfügung. Der Händler hat nach Erhalt des Widerrufes 14 Tage Zeit, (früher waren es 30 Tage) das bereits gezahlte Geld an den Kunden zurückzuüberweisen, allerdings erst nachdem er die Ware vom Verbraucher zurückerhalten hat. Der Verbraucher hat ebenfalls 14 Tage Zeit, die Ware zurückzusenden.

Was passiert mit den Rücksendekosten?

Bislang konnte der Unternehmer dem Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Ware nur dann vertraglich im Rahmen einer Kostentragungsvereinbarung auferlegen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware nicht mehr als 40,00 Euro betrug. Die Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts sind – unabhängig vom Warenwert – künftig vom Verbraucher zu tragen, wenn der Händler über diese Rechtsfolge belehrt hat. Experten gehen aber davon aus, dass viele Händler aus Kulanzgründen auch weiterhin die Rücksendekosten übernehmen werden.

Welche Waren darf man nicht zurücksenden?

Einige Neuerungen im Widerrufsrecht schließen bestimmte Waren von der Rückgabe aus. Dies, so erklären die ARAG Experten, sind vor allem versiegelte Waren, die aus Gesundheits- oder Hygieneschutzgründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und von denen das Siegel entfernt wurde. Schnell verderbliche Lebensmittel, Kundensonderanfertigungen und Downloads sind und bleiben auch weiterhin vom Umtausch ausgeschlossen. Auch Filme oder Softwareprogramme, von denen die Originalverpackung entfernt wurde, können nicht an den Händler zurückgesandt werden.

Quelle: www.arag.de

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