Kampf gegen die Winkeladvokatie

Ärger mit Schadensersatzforderung? EU-Gesetzeslücke ausnutzen

26.07.2010
Wie werden Sie Schadenersatzforderung los? Ganz einfach, mit dem "Italien-Torpedo".

Wie werden Sie Schadenersatzforderung los? Ganz einfach, mit dem Italien-Torpedo. Mit der Methode können Sie Gerichtsprozess verschleppen. Und so geht’s: einfach vor einem Gericht in Europa klagen, das nicht zuständig ist - fertig. Das Gericht muss nämlich daraufhin erst seine Zuständigkeit erklären, und das kann dauern.

In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) erschien ein Interview mit Rechtsanwalt Michael Horak als Markenrechtsexperte der Anwaltskammer zu einem aktuellen Fall: dem Markenrechtsstreit des Grundeigentümervereins Haus & Grund.

Der Fall im Überblick

Haus & Grund ist ein deutschlandweit agierender Verein für Haus- und Grundstückeigentümer mit Hauptsitz in Berlin. Der Vorsitzende des hannoverschen Parts, Rainer Beckmann trat 2001 mit seinem Verein aus dem Bundesverband aus. Er trennte sich im Streit. Beckmann wollte Mitgliedsbeiträge sparen und führte den hannoverschen Ableger samt der kommerziellen Hausverwaltung unter dem geschützten Namen Haus & Grund weiter - die Umsätze lagen dabei im Millionenbereich.

Der Bundesverband klagte beim Bundesgerichtshof (BGH) und erhielt im März 2009 Recht. Der abtrünnige Hannover-Ableger erhielt daraufhin einen neuen Namen: "Haus- und Grundeigentum Hannover". Der Berliner Dachverband fordert daraufhin eine Schadensersatzforderung von 4,5 Millionen Euro. Immerhin hat der Verein in Hannover jahrelang millionenschwere Umsätze mit dem "geklauten" Namen gemacht. Laut HAZ sollen es seit 2002 fast 46 Millionen Euro gewesen sein.

Und an dieser Stelle schießt der Schuldner Beckmann den Italien-Torpedo ab - mit einer Klage in Sizilien. Rechtsanwalt Michael Horak erklärt im Interview mit Conrad Meding (HAZ): "Der Kern des Streits dreht dich um deutsches Markenrecht. Davon haben italienische Richter keine Ahnung. Sie müssen daher - wenn sie sich überhaupt für zuständig halten - Hilfe von deutschen Richtern holen. (...) Wir Markenrechtler meiden italienische Gerichte, weil die dortige Gerichtsbarkeit weniger bekannt ist für berechenbare Entscheidungen." Rechtsanwalt Michael Horak bezeichnet die Methode als Winkeladvokatie.

Mit der Klage in Sizilien sollen die Schadensersatzforderungen außerdem von 4,5 Millionen Euro auf 5000 Euro gedrosselt werden. "Das ist deutlich zu gering", so Horak.

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