Ärgernis der Woche

23.09.1999

Post per E-Mail zu bekommen ist eigentlich eine schöne Sache. Doch oft genug packt den Mailbox-Betrachter das schiere Entsetzen, mit wieviel ungewollten Nachrichten er geradezu überhäuft wird. So erging es auch Detlev Buschkamp von der Teamware GmbH & Co. KG in Gütersloh."Man braucht im Internet nur mal eine Produktinfo runterzuladen, und schon ist man im Verteiler des Anbieters. Neulich schickte uns der österreichische Distributor Gericom ständig Preislisten, sogar 500 KB starke Excel-Dateien. Die merken gar nicht, daß sie mit solchen Aktionen nur das Gegenteil erreichen", schimpft der geplagte Mann. Als er schließlich bei dem Disti anrief, erfuhr er zu seiner Überraschung, daß er dort bereits eine Kundennummer besaß. "Wieso die die erstellt haben, weiß ich auch nicht. Schließlich habe ich mich nur über ein einziges Produkt im Internet informiert", wundert sich Buschkamp. "In Zukunft muß ich anscheinend bei der Infosuche im Netz Donald-Duck-Adressen angeben, um verschont zu bleiben." Dabei können die Hersteller eine faire Alternative anbieten, wie zum Beispiel IBM: "Die haben einen Button auf der Homepage, wenn man den anklickt, bekommt man wirklich nur diese eine Information", hat der Teamware-Mann auch ein erfreuliche Erfahrung zu berichten. Sein Gericom-Problem hat sich inzwischen erledigt, doch wenn alles nichts hilft, weiß der Netzwerk-Spezialist einen Rat: "Bei www.chooseyourmail.com gibt's ein Gegenmittel." Um die sogenannten "Spams" zu reduzieren, lassen sich hier bestimmte Kategorien oder Firmen auswählen, von deren Seite Mails erwünscht sind - alle anderen bleiben außen vor.

Mit welchen rechtlichen Mitteln sich Spam-Opfer zur Wehr setzen

können:

"Die Versendung von E-Mails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers ist rechtswidrig. Gerichte in Bayern, Berlin und Hamburg haben dies eindeutig entschieden. Die Aussichten, nach Erhalt einer Werbe-Mail gegen Spammer vorzugehen, sind gut: Per anwaltlichem Abmahnschreiben wird der Absender aufgefordert zu versichern, daß er von dem weiteren Versand von Werbe-Mails an den Empfänger absehen wird. Weigert sich der Absender oder reagiert er überhaupt nicht, so kann man auf Abgabe einer Unterlassungserklärung klagen. Für den Spam-Versender wird dies in jedem Fall teuer: Unterzeichnet er die Unterlassungserklärung, hat er die Anwaltskosten des Empfängers, anderenfalls die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen", erklärt Rechtsanwalt Niko Härting, Leiter der Berliner Kanzlei Härting, die sich auf die Themen Multimedia und Immobilien spezialisiert hat.

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