Ärgernis der Woche

09.09.1999

Der Wahrheit endlich ins Auge sehen, das wollte Andreas Topf von der Softexmedia Vertriebs GmbH in Kirchheim. Denn nicht ganz geheuer erschienen ihm die beiden Microsoft-Produkte in seinen Händen, Windows 97 und NT 4.0 Workstation. Um deren Echtheit überprüfen zu lassen - und gegebenenfalls auf Ersatz hoffend - schickte er im Februar 1998 (!) die Ware an den Hersteller. Bis heute hat er nicht erfahren, ob die Pakete in Ordnung waren oder nicht. Ersatz hat er auch nicht gesehen. "Das hat uns an die 1.000 Mark gekostet", so Topf. Inzwischen hatte er die Geschichte schon abgehakt, doch da las er ein Interview mit Dorothée Jasper von der Microsoft-Rechtsabteilung, die erklärte: "In der Regel erhält der Einsender innerhalb von ein bis zwei Tagen nach Eingang des Produktes die telefonische Auskunft über die Echtheit des Produktes. (...) Wichtig für eine schnelle Auskunft sind vollständige Angaben zur Adresse (...) und die Mitlieferung einer Rechnungskopie und eidesstattlicher Versicherung." Topf dazu: "Die machen es sich leicht. Wir haben damals noch zwei Mahnungen geschickt, bis auf ein Schreiben war das Ergebnis gleich Null. Außerdem ist es für unseriöse Händler ein leichtes, die Lieferquellen zu manipulieren." Das Microsoft-Schreiben verwies zur Homepage der Gates-Firma, wo weitere Informationen zum Thema zu finden seien, und machte die hilfreiche Aussage: "Bitte haben Sie Verständnis, daß wir Sie über den Fortgang unserer Bemühungen nicht auf dem laufenden halten dürfen, da wir bezüglich schwebender Verfahren zum Stillschweigen verpflichtet sind." Tja, und still ist es um die Sache dann ja auch wirklich geworden.

Stellungnahme Microsoft: "Alle Kunden und Fachhändler können Software, an deren Echtheit Zweifel bestehen, an die Rechtsabteilung von Microsoft schicken, die eine Produktidentifizierung durchführt. Der Absender erhält nach der Identifizierung der Produkte Auskunft über die Echtheit der Software. Es kam hier in der Vergangenheit leider manchmal zu Verzögerungen, inzwischen erhalten die Betroffenen spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Produktes die Auskunft. Gefälschte Produkte werden anschließend gegen ein Original ausgetauscht. Voraus- setzungen für diesen Produktaustausch ist die Mitlieferung einer eidesstattlichen Versicherung und einer Rechnungskopie. Wir prüfen den vorliegenden Fall und werden auch hier die Produkte austauschen, sobald die erforderlichen Unterlagen bei uns sind. Wir benötigen eidesstattliche Versicherung und Rechnungskopie, damit wir der Quelle der Raubkopie nachgehen können. Ziel dieser Maßnahmen ist schließlich, illegale Produkte auf Dauer aus dem Markt zu schaffen. Detaillierte Informationen zum Produktaustausch finden Sie auch unter:

www.microsoft.com/germany/

piraterie/piraterie/faelschungs merkmale/infos.htm".

Martina Wimmer, Rechtsabteilung Microsoft.

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