Ärgernis der Woche

27.01.2000

Eine weihnachtliche Überraschung, die ihn gar nicht erfreuen wollte, ereilte den Händler Farid Bada von Badatronic & Weco Gbr in Rüsselsheim. "Es überraschte uns sehr, dass Kunden an uns vorbei von RSL COM angeschrieben wurden", berichtet Bada. Das Corpus Delicti: Der Carrier RSL COM Deutschland GmbH verschickte kurz vor Heiligabend CD-ROMs für den schnellen und günstigen Zugang ins Internet. "Das ist provisionstechnisch wenig erfreulich, zumal wir ein guter Abnehmer von RSL COM sind. Jetzt haben wir die uns entgangenen Provisionen eingefordert", erklärt Bada. Das geschah vor über einer Woche, gehört habe man bislang aber noch nichts seitens des Anbieters. Wenn sich solcherlei Aktionen wiederholen sollten, überlege er es sich gut, ob er noch weiter Geschäfte mit diesem Carrier machen solle. "Denn das klare Bekenntnis zum Fachhandel, einst von Motorola Telco (so hieß das Unternehmen früher, Anmerkung der Redaktion) ausgesprochen, wird so hintergangen", schimpft Bada weiter.

<b>Statement von Sören Nielsen, Geschäftsführung RSL COM Deutschland GmbH in Frankfurt/Main:</b> In der Tat haben wir im Dezember 1999 den Bestandskunden der RSL COM die kostenfreie Internet-Zugang-CD unseres Kooperationspartners Surf.EU AG auf dem Postweg überreicht. Bei diesem Produkt handelt es sich jedoch ausdrücklich nicht um ein eigenes Produkt der RSL COM, sondern vielmehr um ein Angebot der Surf.EU AG, Wien. Wie Sie aus vergleichbaren Angeboten (zum Beispiel AOL) wissen, werden solche Internet-Zugangs-CDs nicht verkauft, sondern vielmehr den Interessenten unentgeltlich überlassen.

So auch in diesem Fall. Schlussfolgernd daraus handelt es sich hierbei auch nicht um ein Direktgeschäft, welches an dem Handel vorbei-initiiert wurde. Im Übrigen besteht zwischen der RSL COM Deutschland GmbH und der Firma Badatronic & Weco kein Vertragsverhältnis im Sinne einer Vertriebspartnerschaft. Insofern lässt sich allein aus diesem Umstand generell keine Provisionsforderung ableiten. Dabei ist es unerheblich, ob diese Forderung gerechtfertigt oder auch ungerechtfertigt ist.

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