easyJet unterliegt in Rechtsstreit

Airline darf keine Kreditkartengebühr verlangen

18.06.2012
Das Berliner Kammergericht sieht in der Gebühr eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher.
Foto: Rainer Sturm

Das Berliner Kammergericht (Urteil vom 29.11.2011, 5 U 90/11) hat dem Billigflieger easyJet untersagt, Buchungsgebühren für die Zahlung des Tickets per Kreditkarte zu verlangen. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.

EasyJet hatte für jede Flugbuchung eine Gebühr von 4 Euro verlangt. Ausgenommen davon waren nur Kunden, die ihr Ticket mit einer in Deutschland kaum bekannten Carte Bleue oder Visa-Electron-Karte bezahlten. Auf Zahlungen mit einer gängigen Kreditkarte (Visa, MasterCard, Diners Club oder American Express) kassierte easyJet sogar zusätzlich eine Gebühr von 2,5 Prozent des "Gesamttransaktionswertes", mindestens 5,50 Euro.

Die Richter sahen darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Der Verwaltungsaufwand für die Buchung sei Bestandteil der logistischen und organisatorischen Aufgaben, die bei der Fluggesellschaft erforderlich sind, um ihre Pflichten aus dem Beförderungsvertrag mit dem Kunden zu erfüllen. Die Buchung sei deshalb keine echte Leistung für den Kunden, insbesondere handele es sich nicht um einen vom Flug unabhängigen Service. Deshalb dürfe die Fluggesellschaft dafür kein gesondertes Entgelt verlangen. Ihren Verwaltungsaufwand könne sie ohne weiteres im Flugpreis berücksichtigen. Außerdem monierten die Richter, dass easyJet auf der Internetseite erst im vierten von fünf Buchungsschritten über die zusätzlichen Kosten informierte. Das sei ein Verstoß gegen europäisches Recht. (oe)
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, www.vzbv.de

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