Was Steuerpflichtige wissen müssen

Aktuelle Steuermeldungen, Teil 1

12.01.2012
Steuereinnahmen, Ausbildungskosten, Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastungen - Infos von SH+C
Das Finanzamt erkent nur bestimmte Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen an.
Das Finanzamt erkent nur bestimmte Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen an.

Folgende Steuermeldungen sind für Steuerpflichtige interessant:

Steuerschätzer gehen von etwas höheren Steuereinnahmen aus

In den vergangenen Jahren brachen die halbjährlich erstellten Steuerschätzungen alle bisherigen Rekorde: Zuerst sorgte die Finanzkrise für nie zuvor gekannte Steuerausfälle, dann ließ der Konjunkturboom die Steuerquellen wieder sprudeln. Da ist es geradezu eine Erholung, wenn die Steuerschätzer einmal nicht ihre letzte Schätzung komplett umkrempeln müssen.

Die Steuerschätzung vom November 2011 prognostizierte gegenüber der Mai-Schätzung nur leicht steigende Steuereinnahmen. Im Jahr 2011 wird das Steueraufkommen für Bund, Länder und Kommunen vor allem aufgrund der erfreulichen Konjunkturentwicklung voraussichtlich um 16,2 Mrd. Euro höher ausgefallen sein als zuletzt prognostiziert. Gleichzeitig haben sich die Wachstumsaussichten für 2012 etwas abgeschwächt, sodass die Steuereinnahmen dann nur noch 7,4 Mrd. Euro über dem Ergebnis der Mai-Schätzung liegen werden.

Nichtanwendungsgesetz für den Abzug von Ausbildungskosten

Die überraschende Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass Kosten für die erste Berufsausbildung in der Regel steuerlich abzugsfähig sind, soll jetzt durch ein Nichtanwendungsgesetz wieder ausgehebelt werden. Zustimmung für diese Änderung kommt aus allen politischen Lagern, Steuerrechtler sehen die Änderung dagegen sehr kritisch. Der Sprecher des Bundesfinanzhofs äußerte sich gegenüber der Financial Times entsprechend: "Entweder werden wir das Gesetz selber in Karlsruhe vorlegen, oder ein Betroffener wird Verfassungsbeschwerde einlegen."

Berufsanfänger können also beim Finanzamt trotzdem per Steuererklärung die Feststellung eines Verlustvortrags beantragen. Der Antrag wird dann zwar abgewiesen, aber sobald beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig ist, ruht ein Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid zwangsläufig. Wer jetzt noch keine Steuererklärung abgibt, verspielt wegen der Festsetzungsverjährung möglicherweise die Chance, von einer positiven Gerichtsentscheidung zu profitieren. Ob sich der Aufwand angesichts des Risikos einer negativen Entscheidung lohnt, muss aber jeder selbst entscheiden.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein abgeschlossen

Deutschland und Liechtenstein haben ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Darin werden unter anderem grenzüberschreitende Beteiligungen von Quellensteuern entlastet. Mit der Verfolgung von Steuersündern hat das Abkommen dagegen weniger zu tun, weil dazu schon 2009 ein entsprechendes Abkommen geschlossen wurde.

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