Online-Antragssysteme

Akzeptanz lässt zu wünschen übrig

23.04.2010

Einheitliche Ansprechpartner

"Um Kostenersparnisse in dieser Höhe möglich zu machen, müssen die Länder und Kommunen im Rahmen ihrer E-Government-Infrastruktur sämtliche hierfür geeigneten Verwaltungsverfahren elektronisch bereitstellen und in das Organisationsmodell eines einheitlichen Ansprechpartners überführen. Erst wenn das der Fall ist, wird auch der einheitliche Ansprechpartner on- und offline genutzt und damit ein wirkliches Erfolgsmodell", erklärt Mohser.

Hintergrundinformationen

Mit der Dienstleistungsrichtlinie verfolgt die Europäische Union das Ziel, den innereuropäischen Dienstleistungsverkehr zu vereinfachen und dadurch zu stärken. Den Mitgliedstaaten wurde auferlegt, bis Ende 2009 zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durchzuführen. Dazu gehören beispielsweise eine Untersuchung aller relevanten Gesetze und Verordnungen auf Vereinfachungsmöglichkeiten, die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners (EA) für Dienstleistungserbringer und -empfänger sowie die vollständige elektronische Durchführung von Verwaltungsverfahren, was das persönliche Erscheinen eines Antragstellers in der zuständigen Verwaltung überflüssig werden lässt. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Joerg Forthmann, Faktenkontor, Tel.: 040 22703-7787, E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de

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