Alkoholunfall

27.05.1999

Arbeitnehmer tragen selbst Schuld an ihrer Arbeitsunfähigkeit, wenn sie sich alkoholisiert ans Steuer setzen, einen Unfall verursachen und dabei Verletzungen davontragen. Arbeitnehmer können in diesem Fall von ihrem Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit verlangen, denn die Arbeitsunfähigkeit wurde durch eigenes Verschulden herbeigeführt. Jeder Erwachsene kennt heute die Gefahren, die durch Alkoholgenuß am Steuer auftreten, und zugleich das damit verbundene hohe Verletzungsrisiko. Wer also grob gegen die eigenen Interessen verstößt, kann keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erwarten (Landesarbeitsgericht Hessen, Aktenzeichen 1 Sa 2416/96). (jlp)

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