Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen

Alle Jahre wieder - Ärger mit der "Zweiten Miete"

16.03.2009
Die Arag-Experten informieren über Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen für Mietwohnungen.

Der Urlaub ist gerade gebucht und das Essen schmeckt zurzeit im Biergarten auch viel besser als zu Hause - im Sommer ist das Geld also oft knapp. Und gerade jetzt flattern bei vielen Mietern die Betriebskostenabrechnungen ins Haus. Doch was viele nicht wissen, etliche Nebenkosten-Abrechnungen für Mietwohnungen sind nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes falsch. Das mag daran liegen, dass sich die meisten aller deutschen Mietwohnungen in den Händen von Privatleuten befinden, von denen wahrscheinlich die wenigsten eine professionelle Abrechnungssoftware nutzen. Dabei macht die so genannte zweite Miete derzeit durchschnittlich 34 Prozent der Gesamtmiete aus - Tendenz steigend. Ein genauer Blick auf die Zahlen des Vermieters ist also durchaus lohnenswert.

Was wirklich in die Abrechnung gehört

Die neue Betriebskostenverordnung nennt warme und kalte Nebenkosten. Während unter den ersten Punkt Heizung, Warmwasser sowie die damit verbundenen Kosten etwa für Wartung, Reinigung oder Messungen fallen, umfasst die Liste der kalten Nebenkosten viele Punkte - beispielsweise von der Grundsteuer über die Wasserversorgung und Straßenreinigung bis hin zu Kosten für einen Hausmeister oder eine Gemeinschaftsantenne (die umfassende Liste steht unter www.bundesrecht.juris.de/betrkv zur Verfügung). Diese Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt, entweder nach Kopfzahl oder nach Wohnfläche. Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, werden die Betriebskosten grundsätzlich nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt. Betriebskosten, die verbrauchsabhängig sind, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung trägt. Für Verwaltungs- und Reparaturkosten hingegen kommt grundsätzlich der Vermieter auf.

Zur Startseite