Als Selbstständiger günstig krankenversichert

28.08.2007
Wer beruflich selbstständig ist und seine Beiträge zur privaten Krankenversicherung senken möchte, kann kräftig sparen.

Wer beruflich selbstständig ist und seine Beiträge zur privaten Krankenversicherung senken möchte, kann kräftig sparen: Durch höheren Selbstbehalt, durch Leistungsverzicht oder auch durch Wechsel des PKV-Tarifs. Weil Selbstständige ihre Beiträge im Gegensatz zu Arbeitnehmern - hier übernimmt der Chef fast die Hälfte - voll selbst zahlen, kann sich eine höhere Eigenbeteiligung für sie besonders lohnen. Denn wer als Versicherungskunde einen Anteil seiner Krankheitskosten selbst übernimmt, den belohnen die privaten Krankenversicherer mit niedrigeren Beiträgen. Als Alleinzahler kommt ihm die Kostensenkung voll selbst zugute. Eine Erhöhung des Selbstbehalts auf bis zu 1.000 Euro jährlich kann sich auf diese Weise rechnen.

Zweite Möglichkeit: Sparen durch Ausweichen auf niedrigere Leistungen. Zum Beispiel von Ein- auf Mehrbettzimmer-Unterbringung im Krankenhaus umsteigen, auf die Chefarztbehandlung verzichten oder den vollen Zahnschutz kündigen, wenn man ohnehin schon die Dritten trägt. Wenn man als Versicherter älter als 55 Jahre ist, das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und man seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert ist, kann man in einen Standardtarif wechseln, dessen Leistungen denen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Ab 65 Jahren besteht diese Möglichkeit unabhängig vom Einkommen. Um neue Kunden zu gewinnen, legen viele Versicherer deutlich preiswertere Paralleltarife auf, die dennoch vergleichbare Leistungen wie die Alttarife bieten. Auch wer bereits Kunde ist, kann in einen solchen Paralleltarif wechseln. Wenn sich der Versicherer querstellt: Nach § 178 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes hat man ein Recht auf den Wechsel in den günstigeren Paralleltarif. Weitere Informationen unter: www.moneytimes.de (mf)

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