Mittelbeschaffung in Krisenzeiten

Alternativen zum klassischen Darlehen

08.04.2009
Unternehmen, die angesichts der Wirtschaftsflaute von Banken unabhängig sein wollen, haben viele Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung.

Von Dr. Renate Oettinger

Viele IT-Händler schauen sich derzeit verstärkt nach Geldquellen abseits der herkömmlichen Bankdarlehen um - und sie werden schnell fündig, denn es gibt durchaus gute Angebote. Zu den meistgenutzten alternativen Finanzierungsformen zählen Factoring, Private Equity / Venture Capital, Mezzanine-Kapital, Small Placements und Leasing.

Factoring (Forderungsverkauf)

Beim Factoring erwirbt ein Finanzdienstleister (Factor beziehungsweise Factoring-Gesellschaft) die Forderungen seines Factoring-Kunden (also des IT-Händlers) gegen dessen Abnehmer, den Debitor. Der Händler tritt also seine Forderungen an den Factor ab, das heißt, dieser wird Inhaber der Forderung. Als Gegenleistung erhält der Händler umgehend den Forderungskaufpreis; dieser entspricht dem Betrag der Forderung abzüglich eines Abschlags (Diskont) für die Leistungen, die der Factor erbringt, also Finanzierung, Delkredererisiko (Forderungsausfallrisiko) und Debitorenmanagement. Bei einer Umfrage unter 500 mittelständischen Unternehmen sahen 33 Prozent der befragten den Forderungsverkauf als eine Alternative zum Bankkredit.

Private Equity / Venture Capital

Private Equity (PE) ist der englische Begriff für "privates Beteiligungskapital". Hierunter versteht man Kapital, das von privaten oder institutionellen Anlegern zur Beteiligung an nicht börslich gehandelten Unternehmen bereitgestellt wird.

Es lassen sich zwei Grundformen der Beteiligung unterscheiden: Private-Equity-Gesellschaften investieren überwiegend in bereits bestehende kleine und mittelgroße Unternehmen ohne Börsenzugang. Venture-Capital-Gesellschaften (VCG) finanzieren junge, innovative Geschäftsideen beziehungsweise Gründer, helfen ihnen in der Startphase und begleiten sie in der Wachstumsphase.

Im Bereich der Beteiligungsfinanzierung gibt es allerdings noch keine ausreichende Rechtssicherheit. Interessierte IT-Händler sollten sich also vorab eingehend beraten lassen.

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