Hoher Zinssatz soll abschrecken

Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe

17.06.2010
Immer mehr Banken verweigern älteren Personen ein Darlehen - auch bei guter Bonität.

Oft hat man erst im Ruhestand die Zeit, um seinen Freizeitaktivitäten nachgehen zu können; dann aber leider nicht immer das Geld. Die ausgedehnte Auslandsreise mit dem Wohnmobil hat eben ihren Preis, genauso wie der Ausbau des Wintergartens. Wenn die Ersparnisse nicht ausreichen, dann könnte ein Kredit bei der Verwirklichung der langgehegten Träume weiterhelfen. Doch Rentner scheinen bei den Banken heutzutage keine gern gesehenen Gäste zu sein. Bei den Arag-Experten häufen sich die Fälle, in denen Banken bei Personen gehobenen Alters eine Darlehensgewährung ablehnen.

Offensichtlich gehen Banken bei ihrer Beurteilung davon aus, dass aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr mit einer vollständigen Ratenrückzahlung zu rechnen ist. Der Kreditnehmer vererbt zwar auch seine Rückzahlungspflichten, aber den Erben steht die Möglichkeit offen, das Erbe (und damit auch die Kreditschulden) vollständig auszuschlagen. Viele Restschuldversicherer bieten zudem in solchen Fällen keinen Versicherungsschutz mehr an. Wenn das finanzielle Risiko von den Kreditinstituten dann als zu hoch eingestuft wird, kommt es oftmals auch gar nicht mehr zu einer Bonitätsprüfung. Einige Banken versuchen, das finanzielle Risiko gezielt durch Risikoaufschläge abzufangen. Naturgemäß wirkt sich dies auf den Zinssatz aus, der in diesen Fällen regelrecht abschreckend ist.

Diese Praxis begegnet jedoch rechtlichen Bedenken, so die Arag-Experten. Nach dem im Jahre 2006 eingeführten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die Benachteiligung von Personen aufgrund des Lebensalters verboten. Über diesen Grundsatz setzen sich die Banken aber einfach hinweg, indem sie Rentnern Kredite grundsätzlich verweigern oder zu viel schlechteren Konditionen gewähren als anderen Personen.

Betroffenen raten die Arag-Experten, sich rechtlich gegen die Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Das kann im Einzelfall auch zum gewünschten Darlehensvertrag führen. Hierzu ist aber rasches Handeln erforderlich. Der Anspruch muss nämlich binnen einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Dafür ist ausreichend, dass der Betroffene Indizien darlegt, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Ein Indiz könnte z.B. eine diskriminierende Bemerkung des Kreditsachbearbeiters sein, daher sollte man zu den Gesprächen eine Begleitperson als Zeugen mitnehmen. Das Kreditinstitut trifft dann die volle Beweislast, sollte es sich gegen diese Vermutung wenden wollen.

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