Altersteilzeit: Sparmaßnahmen sind kein Ablehnungsgrund

17.05.2007
Darf der Arbeitgeber den Wunsch nach Altersteilzeit aus Gründen der Kostenersparnis ablehnen?

Darf der Arbeitgeber den Wunsch nach Altersteilzeit aus Gründen der Kostenersparnis ablehnen? ARAG Experten sagen ganz klar: Nein. Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, können noch bis Ende 2009 in Altersteilzeit gehen, wenn es eine entsprechende tarifvertragliche Vereinbarung gibt.

Den Wunsch nach Altersteilzeit dürfen Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen - Sparmaßnahmen sind kein solcher Grund. Das bestätigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Januar dieses Jahres (Az.: 9 AZR 393/06).

Ein Mann wollte mit seinem Chef für die Zeit vom 1.2.2004 bis 30.9.2008 ein Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis in einem so genannten Blockmodell vereinbaren. Der Arbeitgeber ging darauf nicht ein und bot ihm stattdessen mit der Begründung, sparen zu wollen, einen zwei Jahre befristeten Altersteilzeitvertrag an.

So läufts nicht, meinten die Richter. Der Anspruch auf Altersteilzeit könne nicht willkürlich auf zwei Jahre beschränkt werden. Vielmehr umfasse er den Zeitraum, bis zu dem ein Arbeitnehmer einen ungekürzten Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung habe.

Das Kostenargument ließ das Gericht ebenfalls nicht gelten. Dringende betriebliche Gründe lägen nicht vor und es sei hinzunehmen, dass die Aufwendungen für einen Altersteilzeitvertrag über denen für ein normales Teilzeitarbeitsverhältnis liegen. (mf)

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