Altersvorsorge für Selbstständige

26.10.2007
Von Isabelle Rupprecht
Die Basis-Rente bietet Selbstständigen und Freiberuflern eine gute Möglichkeit Altersrücklagen aufzubauen und sich dabei staatliche Zuschüsse zu sichern.

Auch Selbstständige sollten die Förderung nutzen, die der Staat ihnen zur privaten Altersvorsorge zuschießt. Die so genannte Rürup- oder Basisrente ist vor allem für diejenigen interessant, die keine Riester-Zulagen beanspruchen können, weil sie nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind – das sind vor allem Selbstständige und Freiberufler, die sich ohnehin in Eigenregie um ihre Altersvorsorge kümmern müssen.

Die Basis-Rente wird durch Steuervorteile gefördert: Für 2007 erkennt das Finanzamt 64 Prozent vom Beitrag als Sonderausgaben an. In den kommenden 18 Jahren steigt der anerkannte Prozentsatz jedes Jahr um weitere zwei Prozentpunkte bis auf volle 100 Prozent im Jahr 2025. Die Höchstgrenze für den Sonderabgabenabzug beträgt im laufenden Jahr 12.800 Euro für Ledige und 25.600 für Verheiratete. Dieser Höchstbetrag steigt ebenfalls jährlich bis auf 20.000/40.000 Euro für Ledige/Verheiratete in 2025.

Die Basis-Rente ist an einige Bedingungen geknüpft: Das angesparte Kapital darf ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt werden, frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Das Vorsorgekapital ist nicht vererbbar, es darf nicht beliehen oder veräußert werden – als schützenswerte Altersvorsorge kann es aber auch nicht gepfändet werden. Auch die Agentur für Arbeit darf im Ernstfall nicht auf die Rürup-Rente zugreifen – es gilt dieselbe Hartz-IV-Sicherheit wie bei der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung. Von der Steuerförderung der Basisrente profitieren übrigens alle Steuerzahler. Durch den hohen Sonderausgabeabzug kann die Basis-Rente deshalb auch für gut verdienende Angestellte ein attraktiver Renditebringer sein. (ir)

Quelle: www.money-times.de

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