Angabe von Versandkosten im Internet

04.05.2006
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil zu der Frage Stellung genommen, ob die Versandkosten im Internet und Online-Warenhandel anzugeben sind.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil zu der Frage Stellung genommen, ob die Versandkosten im Internet und Online-Warenhandel anzugeben sind (Az.: VIII ZR 382/04). Das Gericht fordert eine klare und verständliche Information des Verbrauchers über die Versandkosten. Es hält es aber nicht für erforderlich, dass die Versandkosten noch einmal in der Bestellübersicht ausdrücklich ausgewiesen werden, die unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs dem Verbraucher präsentiert wird. (RA Thomas Feil/mf)

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