Angestellter zeigt Chef an

05.11.2004

Eine fristlose Kündigung hat sich ein Schlosser aus Ostwestfalen eingehandelt - weil er die Aussage seines Chefs falsch interpretiert und ihn deswegen auch noch angezeigt hat. Der Mann hatte als Betriebsratsmitglied an einem Gespräch mit der Geschäftsleitung teilgenommen. Dabei bemängelte der Geschäftsführer die schwierige Zusammenarbeit mit einem Staplerfahrer und sagte sinngemäß: "Der F. muss weg, das ist mir 100.000 wert, Herr S., Sie können doch Stapler fahren."

Während der Geschäftsführer damit auf ein Ausscheiden gegen eine Abfindung anspielte, verstand der Betriebsrat den Ausspruch als ausdrückliche Aufforderung, seinen Kollegen gegen Bezahlung mit einem Gabelstapler totzufahren. Tief schockiert stellte er wegen Anstiftung zum Mord Strafanzeige gegen den Geschäftsführer. Die Anzeige stieß in der Firma auf völliges Unverständnis, und der Chef kündigte dem Schlosser fristlos.

Gegen die Kündigung klagte der Mann - erfolglos. Das LAG Hamm befand, dass ein Arbeiter, der seinen Arbeitgeber grundlos anschwärzt, eine schwere Pflichtverletzung begeht.

Az. 10 Sa 1024/03

Marzena Fiok

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