Drei Tage Informationsfrist sind zumutbar

Anlageberater zur Zeitungslektüre verurteilt

18.02.2010
Berater müssen Presseberichte, die für das empfohlene Anlageprodukt relevant sind, zeitnah durchsehen.

Anlageberater und -vermittler sind verpflichtet, sich aktuelle Informationen über das Anlageobjekt zu verschaffen und den Anleger über zeitnahe und negative Berichte über das Objekt zu informieren.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits am 7.10.2008 (BGH XI ZR 89/07) entschieden, dass zur Pflichtlektüre FAZ, Handelsblatt, Börsen-Zeitung und Financial Times Deutschland gehören.

Nunmehr, so der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, hat der BGH in einem aktuellen Urteil vom 5.11.2009 (BGH III ZR 302/08), das sich auf einen Anlage in einen Fonds bezieht, festgelegt, dass sich der Berater die Informationen zeitnah verschaffen muss

Der Bundesgerichtshof wiederholt in dem Urteil zunächst die Grundsätze zur Informationsbeschaffung des Beraters:

Danach ist bei einem Beratungsvertrag der Anlageberater zu mehr als nur zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet. Die Beratung hat sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben. Der Anlageberater muss daher das von ihm empfohlene Anlageprodukt mit üblichem kritischem Sachverstand prüfen oder darauf hinweisen, dass er diese Prüfung nicht vorgenommen hat. Zu einer solchen Prüfung gehört es, dass der Anlageberater sich aktuelle Informationen über das Anlageobjekt verschafft, wozu die Lektüre der genannten Publikationen zählt.

Im entschiedenen Fall nun, so Hünlein, hatte der Berater die Kundin bei Zeichnung der Anlage nicht darauf hingewiesen, dass eine Anlage in den Fonds nicht mehr möglich war, weil dem Fonds nach einer Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Entgegennahme von Anlagegeldern untersagt worden war. Eine entsprechende Meldung war drei Tage vor der Zeichnung im Handelsblatt erschienen.

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