Annahmeverzugslohn: Genaue Prüfung bei Arbeitsunfähigkeit

07.01.2004
Arbeitsfähige Arbeitnehmer haben für die Dauer eines erfolgreich geführten Kündigungsrechtsstreits Anspruch auf ihren Lohn - den sogenannten Annahmeverzugslohn. Verweigert der Arbeitgeber diese Zahlung mit der Begründung, der Arbeitnehmer hätte wegen Arbeitsunfähigkeit sowieso nicht arbeiten können, dann muss die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers auch überprüft werden.

Arbeitsfähige Arbeitnehmer haben für die Dauer eines erfolgreich geführten Kündigungsrechtsstreits Anspruch auf ihren Lohn - den sogenannten Annahmeverzugslohn. Verweigert der Arbeitgeber diese Zahlung mit der Begründung, der Arbeitnehmer hätte wegen Arbeitsunfähigkeit sowieso nicht arbeiten können, dann muss die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers auch überprüft werden.

Das berichtet der Informationsdienst VSRW mit Hinweis auf ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Die Richter entschieden in diesem Fall: Der Arbeitgeber könne nicht "ins Blaue hinein" behaupten, der Arbeitnehmer sei arbeitsunfähig gewesen. Kann er jedoch ausreichende Indizien vortragen, müsse eine überprüfung stattfinden. Unter Umständen müssten sogar die ärzte des Arbeitnehmers von der Schweigepflicht entbunden oder Sachverständigengutachten eingefordert werden. Sind diese Möglichkeiten ausgeschöpft und ist die Frage der Leistungsfähigkeit immer noch nicht geklärt, dann ist der Arbeitgeber zur Zahlung des Annahmeverzugslohns verpflichtet (Az. 5 AZR 562/02). (bz)

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