Anspruch auf Entscheidung

05.02.2004

Ein Arbeitnehmer hatte einen mehrtägigen Urlaub bereits im September bei seinem Vorgesetzten beantragt. Man sagte ihm erst Anfang Dezember, dass er den Urlaub in Folge des zu erwartenden hohen Geschäftsaufkommens zwischen den Jahren nicht genehmigt bekomme. Er klagte. Im Eilverfahren entschied das Gericht zugunsten des Klägers, sodass der Arbeitnehmer seinen Weihnachtsurlaub doch noch wie geplant antreten konnte. Arbeitgeber dürfen sich bei der Entscheidung über die Genehmigung von Urlaub nicht monatelang Zeit lassen, lautete das Urteil des Arbeitsgerichtes in Frankfurt.

Az. 5 Ga 286/03 Bärbel Zöger

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