Anspruch auf volles Weihnachtsgeld?

14.12.2000

Die Höhe des Weihnachtsgelds muss sich nicht nach dem Jahresverdienst richten. Sie kann sich auch tarifvertraglich per Stichtagsregelung bestimmen. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitnehmer zunächst Vollzeit und dann nur wenige Monate im Jahr Teilzeit gearbeitet. Das Weihnachtsgeld erhielt er nur auf der Basis des Teilzeitgehalts, da der Berechnungsstichtag in den Zeitraum seiner Teilzeittätigkeit fiel. Er meinte, dies sei eine Diskriminierung, und ging vor Gericht. Die Richter wiesen seine Klage ab. Das Weihnachtsgeld sei nicht unmittelbar auf die Arbeitsleistung bezogen, sondern stelle auch eine Belohnung für die Betriebstreue dar. Teilzeitbeschäftigte würden nicht diskriminiert, da auch der umgekehrte Fall zulässig sei, wenn ein Beschäftigter das volle Weihnachtsgeld erhält, obwohl er nur in Teilzeit gearbeitet hat (Bundesarbeitsgericht, Az.: 10 AZR 424/98). (jlp)

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