Anwalt bietet FAQ-Webseite zu Ebay

14.08.2003

Sowohl für den Privatverkauf als auch für gewerbliche Händler gewinnen Ebay und andere Auktions-Plattformen immer größere Bedeutung. Dementsprechend häufen sich auch Anfragen zu den Rechten und Pflichten der Anbieter und Ersteigerer. Auf seiner Homepage hat der auf Internetrecht spezialiserte Anwalt Niko Härting eine FAQ-Seite zu Internetauktionen. Hier sind die am häufigsten an seine Kanzlei gerichteten Fragen (samt Antworten) zusammengefasst.

Gewerblichen Händlern bereitet insbesondere das Fernabsatzrecht Probleme, das den Verkäufer auch bei Auktionen zu detaillierten Produktangaben verpflich- tet und dem Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumt. Wenn der Ersteigerer von diesem Recht Gebrauch macht und die Ware auf Kosten des Händlers zurücksendet, ist die Verwunderung oft groß. (rk)

www.haerting.de/deutsch/archiv/faq_ebay.htm.

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