AOL: Internet-Anbieter müssen für Raubkopien haften

20.04.2000

Internet-Anbieter müssen Schadenersatz zahlen, wenn sich in ihren Diensten Raubkopien von Musiktiteln befinden und sie davon wissen. Dies hat das Landgericht München in einem Musterprozess gegen den Online-Provider AOL entschieden. Geklagt hatte die Firma Hit Bit Software GmbH, die von dem Online-Riesen 100.000 Mark Schadensersatz gefordert hatte. AOL will Berufung einlegen. (mf)

www.aol.de

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