Arbeitgeber haften

15.10.1998

Wird einem Angestellten auf einer Geschäftsreise das Gepäck gestohlen, muß unter Umständen der Arbeitgeber haften. Aufwendungsersatzansprüche bestehen allerdings nur dann, wenn sich das Gepäck in einem Firmen-Pkw befindet, der während einer geschäftlichen Besprechung gestohlen wird (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Aktenzeichen 3 Sa 445/97). (jlp)

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