Arbeitgeber haftet bei illegaler Beschäftigung

26.10.2000

Wer einen Ausländer illegal beschäftigt, muss für alle Abschiebungskosten aufkommen. Dazu zählen auch die Kosten, die durch die Begleitung des Ausländers mit Sicherheitskräften entstehen. Damit wurde die Klage eines Arbeitgebers abgewiesen, der einen jugoslawischen Asylbewerber ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt hatte. Der Mann wurde nach erfolglosem Abschluss eines Asylverfahrens per Flugzeug nach Jugoslawien abgeschoben. Dabei begleiteten ihn zwei jugoslawische Sicherheitskräfte. Belgrad stellte dem Bundesgrenzschutz rund 2.200 Mark in Rechnung, die dieser vom Kläger erstattet haben wollte. Das Verwaltungsgericht sah die Forderung als berechtigt an, weil der Arbeitgeber auch die Kosten von deutschen Begleitbeamten hätte tragen müssen (Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 3 K 177/98). (jlp)

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